EU – Export Check Liste

Das deutsche Finanzamt verlangt ab sofort bei Exporten in EU-Mitgliedsstaaten folgende Unterlagen und Informationen:

  1. Vollständige und exakte Firmenanschrift, Telefonnummer, Faxnummer, Emailadresse, lnternetadresse, Angabe der Branche.
  2. Europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  3. Handelsregisterauszug, Gewerbe- oder anderen amtlichen Firmennachweis (z.B. durch Handelskammer) in Kopie.
  4. Passkopie des Firmeninhabers oder Geschäftsführers
  5. Unterzeichnete Vollmacht mit Firmenstempel falls er die Abholung nicht persönlich vornimmt. Sollten uns keine Dokumente überlassen werden, aus denen die Unternehmereigenschaft und die Vertretungsbefugnis eindeutig hervorgehen, erheben wir eine Kaution in Höhe der in Deutschland anfallenden Umsatzsteuer.

Der Kautionsbetrag wird erstattet, sobald Sie uns die vorgenannten Unterlagen vorlegen.

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